Aktuell

Anpassungen Merkblatt Lohngleichheitsanalyse

Das Merkblatt wurde angepasst, zusammenfassend kann festgehalten werden:

  1. Die Löhne der Lehrpersonen sind analysepflichtig.
  2. Die Schule darf als eigenständiger Betrieb der Gemeinde betrachtet werden, so dass nur das Schulwesen analysepflichtig ist, in dem über 100 Personen beschäftigt sind.